Litera super quartum partem Navigij in inferiori Lare
Übersetzung:
"Wir Dekan Wygand und ganzer Konvent des Klosters in Holzkirchen bekunden mit Gegenwärigem und wünschen, dass allen, die dieses Schreiben lesen, zur Kenntnis gelangen, dass der vierte Teil der Mainfähre zu NIdernlare und eine im Weiler daselbst gelegene Hofstätte, die der ehrwürdige Herr, Herr Wolfram, Abt des Klosters Neustadt, dem Bruder Wolfram in Mattenstatt zu lebenslänglichem Besitz verliehen hat, nach dem Tode des genannten Bruders Wolfram mit allen Rechten und Einkünften an das vorgenannte Kloster in Neustadt nach dem ehemaligen Rechtszustand zurückfallen. Zum Zeugnis dessen haben wir gegenwärtiges Schreiben mit dem Siegel unseres Konvents bekräftigen zu müssen geglaubt. Gegeben im Jahre 1324 am 4. Mai."*
* Hasenfuß, Josef: Hafenlohr, Windheim und Marienbrunn. Aus der Vergangenheit in die Gegenwart zur 650 Jahrfeier, Hafenlohr 1974, Seite 33.