Altbürgermeister
(Goldene Ehrennadel mit Kranz)
Laut Gesetz über kommunale Wahlbeamte Art. 55 kann der Dienstherr einem früheren kommunalen Wahlbeamten auf Beschluss des Gemeinderates die Ehrenbezeichnung "Altbürgermeister" verleihen.
Äußeres Zeichen der Auszeichung "Altbürgermeister" ist die goldene Ehrennadel mit Kranz der Gemeinde Hafenlohr.